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Erarbeitung, Erlass und ggf. Anpassung einer Baumschutzsatzung

Stadtbäume leisten unersetzbare Dienste für den Klimaschutz und die Klimaanpassung einer Kommune. Sie vollumfänglich zu schützen, vereint Vorteile fürs Stadtklima und den kommunalen Haushalt.
Nahaufnahme Baumrinde mit Haus im unscharfen Hintergrund

Abb. 1: Altbäume leisten einen deutlich größeren Beitrag zur urbanen Klimaanpassung und Stadtökologie als Jungbäume. Sie sind daher besonders schützenswert und schwer zu ersetzen

(Bildquelle: Gabriele Jahn/ThINK)

Das städtische Großgrün kann effizient durch eine kommunale Baumschutzsatzung geschützt werden. Es empfiehlt sich daher, diese Option auf kommunaler Ebene zu diskutieren, um Stadtbäume, insbesondere Altbäume, zu erhalten und den Bestand durch klimatolerante und robuste Ersatz- bzw. Nachpflanzungen den Herausforderungen des Klimawandels anzupassen.

Die rechtliche Grundlage für den Schutzstatus von Stadtbäumen wird bereits auf Bundesebene durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelegt. § 29 BNatSchG definiert „Geschützte Landschaftsbestandteile“ u. a. als Bäume, einseitige Baumreihen und  Alleen, deren besonderer Schutz aus nachstehenden Gründen rechtlich festgesetzt werden kann:

„[…] 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,

2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,

3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder

4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten“ (§ 29 Abs. 1 Satz 1-4 BNatSchG).

Zusammen mit der Satzungsbefugnis nach § 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) und dem § 14 „Geschützte Landschaftsbestandteile“ des Landesnaturschutzgesetzes (ThürNatG) i. V. mit § 29 Abs. 1 BNatSchG sind die Kommunen im Freistaat Thüringen berechtigt, für ihr Hoheitsgebiet eine Baumschutzsatzung zu erlassen. Der Geltungsbereich der Satzung kann das gesamte Kommunalgebiet umfassen und rechtliche Schutzlücken für die Bäume schließen. Inhalte der Baumschutzsatzung sind i. d. R.:

  • Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften (z. B. B-Pläne)
  • Schutzgegenstand (z. B. Baumarten, Schutzkriterien, Wurzel-, Stamm-, Kronenbereich)
  • Baumpflegestandards und Erhaltungspflicht
  • verbotene Handlungen (Fällung, Zerstörung, Schädigung, Veränderung)
  • Genehmigungspflicht für Fällungen oder Veränderungen am Baum
  • Verpflichtung zu Baumersatz oder finanziellem Ausgleich für vernichtete Bäume
  • Pflicht zur Wiederherstellung bzw. Folgenbeseitigung für ungenehmigte Baumfällungen/-zerstörungen
  • Betretungsrecht, Untersuchungen
  • Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbestimmungen

Existiert bereits eine Baumschutzsatzung, kann diese auf ihre Aktualität geprüft werden, z. B.:

  • Geltungsbereich der Satzung
  • geschützte Baumarten
  • klimatolerante Pflanzempfehlungen für Ersatzleistungen
Computertastatur mit roter Taste mit Paragraphenzeichen

Abb. 2: Kommunaler Baumschutz kann sich auf viele Rechtsgrundlagen stützen und dem städtischen Großgrün zu besseren Lebensbedingungen verhelfen

(Bildquelle: Depositphotos.com)

Der Schutz wertvoller Altbäume verdient besondere Aufmerksamkeit. Hier kann die Baumschutzsatzung helfen, ihren Status zu stärken bzw. ihren Verlust angemessen durch entsprechend viele Ersatzpflanzungen auszugleichen. Jungbäume unterbieten die ökologische und stadtklimatische Leistungsfähigkeit alter Bäume bei weitem. Unter den aktuellen Wachstumsbedingungen am Extremstandort Stadt ist es außerdem fraglich, ob sie jemals das Entwicklungsstadium alter Bäume erreichen werden.

Bewertung der Maßnahme hinsichtlich wesentlicher Parameter
Spidergrafik zur Bewertung der Maßnahme mit den Parametern Wirkung, Wirtschaftlichkeit, Gestaltung, Akzeptanz, Biodiversität und Nachhaltigkeit

Erläuterung:

■  rot/orange: schlecht bzw. Verschlechterung, negativer Einfluss
■  gelb: neutral bzw. nicht relevant, kein/kaum Einfluss
■  hellgrün: gut bzw. geringfügiger positiver Einfluss
■  grün: sehr gut bzw. positiver Einfluss
■  dunkelgrün: ausgesprochen gut bzw. deutlicher positiver Einfluss

Parameter:

Wirkung: Effektivität der Maßnahme im Sinne der Klimaanpassung
Wirtschaftlichkeit: Kosten-Nutzen-Verhältnis (Initial- und Folgekosten)
Gestaltung: Raumwirkung, Beeinflussung des Lebensumfelds
Akzeptanz: Beeinflussung der Lebensqualität, mögliche Widerstände
Biodiversität: Beeinflussung der Artenvielfalt/Lebensräume
Nachhaltigkeit: Langlebigkeit/Beständigkeit, Ressourceneffizienz

Ansprechpartner

 TMIL – Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
(www.infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
(www.bmu.de)

Förderung

Thüringen

Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien (ThSt-BauFR)
(www.infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/bau/staedtebau/staedtebaufoerderung)

Stiftung Naturschutz Thüringen: Umweltlotterie - „Naturschutz beginnt vor der Haustür – in kleinen Schritten zu einem bunten, lebenswerten Wohnumfeld“
(www.stiftung-naturschutz-thueringen.de/umweltlotterie-foerderung.html)

Bund

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH  - Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
(www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-den-klimawandel)