Erarbeitung, Erlass und ggf. Anpassung einer Baumschutzsatzung
Abb. 1: Altbäume leisten einen deutlich größeren Beitrag zur urbanen Klimaanpassung und Stadtökologie als Jungbäume. Sie sind daher besonders schützenswert und schwer zu ersetzen
Das städtische Großgrün kann effizient durch eine kommunale Baumschutzsatzung geschützt werden. Es empfiehlt sich daher, diese Option auf kommunaler Ebene zu diskutieren, um Stadtbäume, insbesondere Altbäume, zu erhalten und den Bestand durch klimatolerante und robuste Ersatz- bzw. Nachpflanzungen den Herausforderungen des Klimawandels anzupassen.
Die rechtliche Grundlage für den Schutzstatus von Stadtbäumen wird bereits auf Bundesebene durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelegt. § 29 BNatSchG definiert „Geschützte Landschaftsbestandteile“ u. a. als Bäume, einseitige Baumreihen und Alleen, deren besonderer Schutz aus nachstehenden Gründen rechtlich festgesetzt werden kann:
„[…] 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten“ (§ 29 Abs. 1 Satz 1-4 BNatSchG).
Zusammen mit der Satzungsbefugnis nach § 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) und dem § 14 „Geschützte Landschaftsbestandteile“ des Landesnaturschutzgesetzes (ThürNatG) i. V. mit § 29 Abs. 1 BNatSchG sind die Kommunen im Freistaat Thüringen berechtigt, für ihr Hoheitsgebiet eine Baumschutzsatzung zu erlassen. Der Geltungsbereich der Satzung kann das gesamte Kommunalgebiet umfassen und rechtliche Schutzlücken für die Bäume schließen. Inhalte der Baumschutzsatzung sind i. d. R.:
- Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften (z. B. B-Pläne)
- Schutzgegenstand (z. B. Baumarten, Schutzkriterien, Wurzel-, Stamm-, Kronenbereich)
- Baumpflegestandards und Erhaltungspflicht
- verbotene Handlungen (Fällung, Zerstörung, Schädigung, Veränderung)
- Genehmigungspflicht für Fällungen oder Veränderungen am Baum
- Verpflichtung zu Baumersatz oder finanziellem Ausgleich für vernichtete Bäume
- Pflicht zur Wiederherstellung bzw. Folgenbeseitigung für ungenehmigte Baumfällungen/-zerstörungen
- Betretungsrecht, Untersuchungen
- Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbestimmungen
Existiert bereits eine Baumschutzsatzung, kann diese auf ihre Aktualität geprüft werden, z. B.:
- Geltungsbereich der Satzung
- geschützte Baumarten
- klimatolerante Pflanzempfehlungen für Ersatzleistungen
Abb. 2: Kommunaler Baumschutz kann sich auf viele Rechtsgrundlagen stützen und dem städtischen Großgrün zu besseren Lebensbedingungen verhelfen
Der Schutz wertvoller Altbäume verdient besondere Aufmerksamkeit. Hier kann die Baumschutzsatzung helfen, ihren Status zu stärken bzw. ihren Verlust angemessen durch entsprechend viele Ersatzpflanzungen auszugleichen. Jungbäume unterbieten die ökologische und stadtklimatische Leistungsfähigkeit alter Bäume bei weitem. Unter den aktuellen Wachstumsbedingungen am Extremstandort Stadt ist es außerdem fraglich, ob sie jemals das Entwicklungsstadium alter Bäume erreichen werden.
Erläuterung:
■ rot/orange: schlecht bzw. Verschlechterung, negativer Einfluss
■ gelb: neutral bzw. nicht relevant, kein/kaum Einfluss
■ hellgrün: gut bzw. geringfügiger positiver Einfluss
■ grün: sehr gut bzw. positiver Einfluss
■ dunkelgrün: ausgesprochen gut bzw. deutlicher positiver EinflussParameter:
Wirkung: Effektivität der Maßnahme im Sinne der Klimaanpassung
Wirtschaftlichkeit: Kosten-Nutzen-Verhältnis (Initial- und Folgekosten)
Gestaltung: Raumwirkung, Beeinflussung des Lebensumfelds
Akzeptanz: Beeinflussung der Lebensqualität, mögliche Widerstände
Biodiversität: Beeinflussung der Artenvielfalt/Lebensräume
Nachhaltigkeit: Langlebigkeit/Beständigkeit, Ressourceneffizienz
Ansprechpartner
TMIL – Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
(www.infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
(www.bmu.de)
Förderung
Thüringen
Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien (ThSt-BauFR)
(www.infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/bau/staedtebau/staedtebaufoerderung)
Stiftung Naturschutz Thüringen: Umweltlotterie - „Naturschutz beginnt vor der Haustür – in kleinen Schritten zu einem bunten, lebenswerten Wohnumfeld“
(www.stiftung-naturschutz-thueringen.de/umweltlotterie-foerderung.html)
Bund
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH - Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
(www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-den-klimawandel)